Mit dem Preis für inklusive Ausbildung sollen Betriebe geehrt werden, die ein außerordentliches Engagement in der Ausbildung von Menschen mit sonderpädagogischen (bzw. erhöhten) Förderbedarf aufweisen.

Deutschland hat bereits 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit verpflichtet, Menschen mit einer Behinderung in all ihren Lebensbereichen das Recht auf Teilhabe wie auch deren persönliche Entfaltung zu gewährleisten. Dazu gehört auch der Bereich Arbeit. Nach all den Jahren sind Menschen mit Behinderung am ersten Arbeitsmarkt immer noch zu wenig vertreten. Die Ausbildung wie auch Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wird vernachlässigt, hingegen werden die meisten (für einen Billiglohn) in Behindertenwerkstätten angestellt.

Logo1 PreisMit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde die Forderung und Möglichkeit in Bezug auf die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung noch einmal durch entsprechende Rahmenbedingungen gesetzlich betont und auch national geregelt. Rein rechtlich hat jeder Mensch mit Behinderung (bei minderjährigen Personen die Eltern) den Anspruch und gleichermaßen das Wahlrecht hinsichtlich einer Regelbeschulung wie auch -ausbildung. Demnach ist es erforderlich, dass sich auch Betriebe dieser Personengruppe öffnen und ihre Strukturen, Angebote an die Bedürfnisse jener Menschen anpassen. Das Ziel sollte eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt sein. Denn jeder Mensch hat das Recht auf Bildung und Arbeit. Dabei sollen Menschen mit Behinderung als gleichwertig angesehen werden und demzufolge die gleichen Chancen oder Zugangsmöglichkeiten bezüglich einer Arbeit und entsprechenden Entlohnung haben wie Menschen ohne Behinderung.

Dies möchten wir als unterstützen, indem wir Betriebe motivieren, Menschen mit Behinderung aufzunehmen und auszubilden. Die Anforderungen dafür sind sicher nicht einfach und verlangen innerbetrieblichen Veränderungsprozessen. Die Staatliche Berufsschule Bad Aibling, Berufsschule 2 in Rosenheim mit dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) Bad Aibling sowie die Berufsschule 1 Rosenheim zusammen mit dem SFZ Rosenheim (Am Gries) haben sich der Inklusion verpflichtet und vor mehreren Jahren das Profil Inklusion erworben. Demzufolge wollen wir Schulen OFFEN sein für Menschen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, diese an unserer Schule bzw. an unseren Schulen bestmöglich fördern und ihnen einen Ausbildungsplatz ermöglichen. Allerdings sind bisher nur wenige Betriebe für Menschen mit einem besonderen Förderbedarf so offen wie wir uns das als Schulen wünschen. Mit der Preisausschreibung und -verleihung wollen wir alle Betreibe ermutigen, auffordern und motivieren, jenen jungen Menschen eine Chance zu geben.

Der Preis für inklusive Ausbildung soll ein Symbol der Wertschätzung für herausragende Betriebe im Hinblick auf die Förderung von Menschen mit Behinderung sein. Zugleich stellen diese eine Vorbildfunktion für andere Betriebe dar, sodass ein zunehmender Anteil von Menschen mit Behinderung eine (Regel-)Ausbildung aufnehmen und infolgedessen ein reguläres Arbeitsverhältnis eingehen kann.

Richtlinien zum Preis für inklusive Ausbildung (Download)

Vorschlagsformular (Download)

Flyer (Download)

Ablauf:

1. Vom 01. Januar bis zum 30 Juni: Vorschlags- und Bewerbungsfrist: Jede Person bzw. Institution kann einen (inklusiven) Betrieb unter der folgenden Adresse vorschlagen. Der Vorschlag ist anschließend schriftlich mittels eines zugesandten Formulars (Download oben!) zu begründen.

Staatliche Berufsschule Bad Aibling
Organisation Preis für inklusive Ausbildung
Ellmosener Str. 25
83043 Bad Aibling
inklusionspreis.ausbildung@ext.bsz2ro.de

2. Der vorgeschlagene Betrieb wird informiert und erhält einen Fragebogen, anhand dem er sein Engagement und die Rahmenbedingungen der inklusiven Ausbildung dokumentiert.

3. Der Auszubildende mit sonderpädagogischem (bzw. erhöhtem) Förderbedarf erhält ebenfalls einen Fragebogen, um seine Sicht darzulegen.

4. Eine Jury aus Mitgliedern des Schulverbundes Schule + Beruf ermittelt anhand eines Kriterienkataloges den Preisträger.

5. Bekanntgabe des Preisträgers.

6. Festliche Verleihung des Preises.