INKLUSION – von der Vision zum Schulprofil

Unsere VISION – Inklusion: Jedem Auszubildenden soll die bestmögliche individuelle Hilfe und Unterstützung zur Verfügung stehen, um die Ausbildung an einer Regelberufsschule mit Freude und Erfolg abschließen zu können. Im Sinne der Inklusion wollen wir ALLE Schüler/innen und Schüler, ob mit oder ohne (sonderpädagogischen) Förderbedarf bei uns aufnehmen und ihren Bedürfnissen entsprechend beschulen.

Grundsätze:

  • Individualisierung und Differenzierung
  • Vermeidung jeglicher Stigmatisierung
  • Gerechtigkeit und Chancengleichheit
  • Verantwortung füreinander

Unsere Vision hat eine gemeinsame MISSION (–>als Grundlage), die wir soweit mit der Berufsschule 2 Rosenheim und dem Sonderpädagogischen Förderzentrum Bad Aibling teilen. Durch die Zusammenarbeit bieten wir ein ganzheitliches Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungskonzept an. Unser klarer Vorteil hinsichtlich dieser Aufgabe liegt darin, dass wir in diesem Verbund durch die unterschiedlichen Spezialisierungen  der Schulen jedem Bedarf individuell begegnen können, um so spezifisch und interessenorientiert beraten, vermitteln und unterstützen zu können:

  • Staatliche Berufsschule Bad Aibling:
    Kompetenzzentrum für Ausbildungsberufe in den Bereichen Bau- und Metalltechnik
  • Rupert-Egenberger-Schule (SFZ Bad Aibling):
    Der Förderschwerpunkt liegt in den Bereichen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung
  • Staatliche Berufsschule 2 Rosenheim:
    Kaufmännische Berufe und Berufe des Gesundheitswesens

Mittlerweile sind wir unserem Ziel eines inklusiven Landkreises nähergekommen und haben unser Netzwerk erweitert.  Mit dem Berufsschulzentrum 1 Rosenheim, dem Berufsschulzentrum Wasserburg a. Inn und deren Kooperationspartnern, nämlich dem Sonderpädagogischen Förderzentrum Rosenheim (Am Gries) und dem Sonderpädagogischen Förderzentrum Wasserburg a. Inn setzen wir uns für eine inklusive Schulentwicklung und Ausbildung ein. Dazu gehören auch außerschulische Partner wie Ausbildungsbetriebe, Agentur für Arbeit, Fachärzte, Beratungs- und Fördereinrichtungen.

Wir verstehen unter Schüler/innen mit Förderbedarf nicht nur nach BaySchO §§ 31-36 diagnostizierbare Fälle, die gesetzlichen Anspruch auf Förderung oder sogar Nachteilsausgleich haben, sondern fassen unseren Rahmen allgemeiner. Inklusion an beruflichen Schulen meint also für uns, dass wir alle sowohl sprachlichen Nachteile wie auch individuellen Lern- und Leistungsschwierigkeiten, aber auch körperlichen oder sozial-emotionalen Beeinträchtigungen puffern können, ganz gleich ob diagnostizierbar oder nicht, um damit unseren förderbedürftigen Auszubildenden mit bestmöglicher Unterstützung begegnen zu können.